Haus- und Benutzerordnung

Sehr geehrte Besucherinnen, sehr geehrte Besucher,

wir freuen uns, Sie im Rosenmuseum begrüßen zu dürfen. Um allen Besuchern und ihren Interessen gerecht zu werden sowie die Sicherheit in der Ausstellung zu gewährleisten, sind gewisse Regeln unumgänglich. Die Hausordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Museumsgebäudes erkennen die Besucher ihre Regelungen an.

AUSSTELLUNGSRÄUME

Das Tragen von Kleidungsstücken über dem Arm ist in den Ausstellungsräumen aus konservatorischen und Sicherheitsgründen nicht gestattet.

Essen und Trinken ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet. Auch das Mitführen von Flüssigkeiten ist in diesen Räumen nicht erlaubt. Für die Aufbewahrung steht Ihnen die Garderobe zur Verfügung.

Für die Versorgung von Babys und Kleinkindern nutzen Sie bitte die entsprechenden Räume im Kellergeschoss oder das Rosencafé.

Bitte halten Sie den erforderlichen Sicherheitsabstand von 50 cm zu frei aufgestellten oder an den Wänden hängenden Exponaten ein. Das Berühren der Exponate ist unter keinen Umständen gestattet.

In Rücksichtnahme auf andere Besucher vermeiden Sie bitte Lärm und lautes Sprechen. Mobiltelefone sind in den Ausstellungsräumen auf lautlos zu schalten. Das Telefonieren ist in diesen Räumen nicht gestattet.

Wir freuen uns besonders über unsere jüngsten Besucher und bitten die Begleitpersonen darauf zu achten, dass die Sicherheit der Exponate nicht gefährdet und Rücksicht auf die anderen Besucher genommen wird. Das Rennen, Herumtoben und Werfen von Spielzeug ist nicht gestattet.

Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Ausstellungsräume besuchen.

Durchgänge und Notausgänge sind freizuhalten. Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.

FOTO-, FILM- UND AUDIOAUFNAHMEN

Zu privaten Zwecken ist das Fotografieren ohne Blitz gestattet.

Für gewerbliche oder redaktionelle Foto-, Film- und Audioaufnahmen ist eine schriftliche Genehmigung des Rosenmuseum Steinfurth e.V. erforderlich. Bitte kontaktieren Sie hierfür im Vorfeld Ihres Besuchs die Museumsleitung. Ohne vorausgehende Genehmigung durch den Vorstand des Trägervereins des Rosenmuseums ist die kommerzielle Nutzung aller Aufnahmen ebenso wenig gestattet wie die Verwendung zusätzlicher Lichter (Blitz, Videoleuchten) und Stative.

GARDEROBE

Für die Hinterlegung von Kleidungsstücken steht Ihnen während der gesamten Öffnungszeit des Museums die Garderobe im Kellergeschoss des Neubaus zur Verfügung. Größere Taschen, Rucksäcke, Schirme und Wanderstöcke, Fahrrad- und Motorradhelme sowie Rückentragen für Kinder müssen an der Garderobe deponiert werden. Ausgenommen ist die Verwendung von medizinisch begründeten Gehhilfen. Die Aufbewahrung von Koffern ist aus Platzgründen nur eingeschränkt möglich. Für die Garderobe und den Inhalt der Schließfächer wird keine Haftung übernommen.

HAUSTIERE

Haustiere sind auf dem gesamten Museumsgelände nur eingeschränkt gestattet. Kleine wohlerzogene Hunde – bis 8 Kilogramm – dürfen mit ins Café. Sitzen die Hundchen in einer Tasche, dürfen sie auf den Ausstellungsrundgang mitgenommen werden. Bitte wenden Sie sich an das Museumspersonal.

MUSEUMSPERSONAL

Das Museumspersonal ist angewiesen, darauf zu achten, dass die Hausordnung eingehalten wird. Aus diesem Grund ist den Anweisungen des Museumspersonals Folge zu leisten. Werden die Hausordnung oder die Anweisungen des Museumspersonals nicht befolgt, kann den betreffenden Personen durch einen Beauftragten des Museums der weitere Aufenthalt im Haus untersagt werden.

Bei Fragen und Anregungen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Rosenmuseums zur Verfügung.

RAUCHEN

Im gesamten Museum inklusive Rosencafé ist das Rauchen untersagt.
Raucher sind gebeten, sich im Außenbereich des Rosencafés aufzuhalten. Dort stehen Aschenbecher bereit.

 

 

 

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Museumsaufenthalt.

Der Vorstand

Rosenmuseum Steinfurth e.V.

Steinfurth, 3. November 2016

 

Winterruhe

1. Dezember bis 31. März